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Jugendliche Gastangler zwischen 14 und 16 Jahren zahlen den halben Preis und dürfen mit 1 Friedfischrute oder einer Fliegenrute mit Trockenfliege beködert angeln.
Erwachsene Gastangler ab 17 Jahren dürfen mit 2 Friedfisch- und 2 Raubfischruten (außerhalb der Schonzeit) oder mit 1 Spinn- oder Fliegenrute oder einer Senke fischen. Bedingung ist in beiden Fällen die bestandene Fischereiprüfung.
Die Schonzeit für Hecht und Zander ist in den Gewässern des BVO vom 01. Februar bis 30. April festgelegt. Wo Sie als Gastangler angeln dürfen, entnehmen Sie bitte Ihrem Gastangelschein und der neuen Gewässerkarte des BVO, die sie bei uns gegen Gebühr erhalten können. Das Gebiet für Gastangler ist jedoch so weitläufig (ca. 600 km Wasserwege), dass hier jeder ein ruhiges Plätzchen findet und bestimmt auf seine Kosten kommt.
Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie auch auf: www.bvo-emden.de
Fangverbote: In Niedersachsen dürfen folgende Fische dem Wasser nicht entnommen bzw. müssen zurück gesetzt werden:
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